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Campingsaison
von 26. März -27.Oktober 2024
Hier findet Ihr uns
Am Moselufer 2, 54492 Erden

Platzordnung für den Campingplatz Erden

Sehr geehrte Camper!
Die Verwaltung des Campingplatzes Erden heißt Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Die Verwaltung ist bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie hier auf diesem Campingplatz an der Mosel verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Anwesenden Campinggäste werden Sie gebeten, alles zu untersagen, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Bitte beachten Sie daher die nachfolgender Hausordnung:

1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung gemäß Meldegesetz bei dem Platzwart gestattet. Der Platzwart ist nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Gast beim Platzwart wieder ab.
2. Der Campinggast zahlt die nach der Gebührenordnung für diesen Campingplatz festgesetzten Preise.
3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Besucher des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Werden Einrichtungen des Campingplatzes beschädigt, so haftet der Verursacher oder der Aufsichtspflichtige.
4. Den Weisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen. Den Standort des Zeltes oder der Wohnwagen, Wohnmobile einschl. Zugwagen bestimmt der Platzwart oder ein Beauftragter. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht erlaubt.
5. Das mitbringen von Hunden ist erlaubt. Die Hunde dürfen nicht frei auf dem Platz herumlaufen. Sie sind an der Leine zu führen. Verunreinigung auf dem Campingplatz
durch Hunde ist vom Hundehalter selbst zu entfernen.
6. Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben ist nicht gestattet. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Anpflanzen von Hochgewächsen. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.
7. Belegte Stellplätze sind vom Stelleninhaber zu pflegen. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Müllbehälter.
8. Das Wasche- und Toilettengebäude steht für jeden Camper offen. Hinterlassen Sie bitte diese Einrichtungen im hygienisch einwandfreien und sauberen Zustand. Eventuelle Verschmutzungen sind vom Verursacher selbst zu beseitigen. Achten Sie bitte auf einen sparsamen Wasser und Energieverbrauch.
9. Die Platzruhe dauert von 22.00 bis 8.00 Uhr.
10. Das Waschen von PKW. Wohnwagen und Wohnmobilen auf der Platzanlage ist nicht gestattet.
11. Der Stell- und Zeltplatz ist vor der Abreise vollständig in Ordnung zu bringen. Am Tag der Abreise müssen die Stell-und Zeltplätze bis 12.00uhr geräumt sein. Ganz besonders wichtig ist die vollständige Räumung zum Saisonende.
12. Die Gemeinde bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern, oder sie des Platzes zu verweisen, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird oder wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
13. Für verschwundene oder beschädigte Wohnwagen, Zelte oder sonstige Gegenstände, für Verletzungen und Unfälle aller Art, sowie für Schäden infolge höherer Gewalt wird keinerlei Haftung übernommen.
14. Stellplatzinhaber oder Zeltcamper die gegen diese Hausordnung verstoßen, werden von der Platzoption ausgeschlossen oder zum sofortigen Platzverweis aufgefordert. Dies gilt auch für Besucher.

Hochwasser
Bei Eintragung in das Fremdenbuch muss der Camper, wenn er nicht dauernd anwesend ist seine Telefonnummer angeben, damit er bei Hochwasser oder einer sonstigen Gefahr verständigt werden kann.
Bei längerer Anwesenheit muss der Wohnwagen so stehen, dass er bei Hochwasser ohne Probleme abgefahren werden kann. Erklärt sich der Camper NICHT einverstanden, kann für den betreffenden Wagen bei Gefahr NICHTS getan werden.
Bei Hochwasser muss der Camper sich selbst um seine Sachen kümmern, oder sich mit dem Platzwart in Verbindung setzen.
Für Schäden, die durch das Hochwasser, Sturm, Feuer-oder Einbruch entstehen, wird nicht gehaftet.

Gemeindeverwaltung Erden